Eine Justizvollzugsanstalt ist mit vielen Aufgaben betraut, jedoch in erster Linie soll mit den Strafgefangenen an der Erreichung des Vollzugsziels (§ 1 StVollzG NRW) gearbeitet werden: Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Ziel des Vollzuges).