Inhaftierte Menschen sind im Vergleich überdurchschnittlich oft überschuldet. Viele Schulden sind schon vor der Straftat entstanden und nicht selten Auslöser für kriminelles Verhalten.

Außerdem entstehen auf Grund von begangenen Straftaten vielfach neue Geldforderungen in Form von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sowie Gerichtskosten.

Viele der in der hiesigen Anstalt inhaftierten Frauen sind nicht nur ver- sondern auch überschuldet.

Andere haben keinen Überblick über Art und Umfang ihrer Schulden und haben vielfach in der Vergangenheit Rechnungen und Mahnungen einfach ignoriert, weil sie nicht wussten, wie sie damit umgehen sollten.

Die JVA Willich II verfügt über eine anstaltsinterne Schuldnerberatung.

Hier wird zuerst ein Überblick geschafft, wie hoch die Verbindlichkeiten sind und ob sie durch die betreffende Inhaftierte, zum Beispiel durch ihr Arbeitsentgelt, reguliert werden können.

Hierbei erhalten die Schuldnerinnen dann Unterstützung durch die interne Schuldnerberaterin.

Überschuldete Frauen, die also nicht im Rahmen ihrer Einkünfte ihre Schuldenlast regulieren können, werden nach Möglichkeit im Rahmen des Übergangsmanagements (ÜM) Schulden an eine in der Anstalt tätige, externe anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungsstelle vermittelt.

 Diese ist Kooperationspartnerin der JVA Willich II und führt in deren Auftrag hauptsächlich Insolvenzberatungen mit dem Ziel der Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens durch.

Inhaftierte haben so die Möglichkeit, ihre Schulden zu sichten und nachhaltig an ihrer Entschuldung zu arbeiten – im besten Fall bereits schuldenfrei entlassen zu werden.

Schuldenregulierung und Entschuldung sind wichtige Bausteine für ein Leben in Freiheit und damit für die Resozialisierung (ehemaliger) Inhaftierter.