Als Standort für die erste sozialtherapeutische Einrichtung für Frauen in Nordrhein-Westfalen wurde die Justizvollzugsanstalt Willich II bestimmt. Die einzige selbständige Justizvollzugsanstalt des Landes für Frauen bietet den organisatorischen Rahmen für die effektive Umsetzung von Therapieansätzen, die speziell auf die individuellen Behandlungserfordernisse von Straftäterinnen mit rückfallrelevanten psychischen Problemen und Persönlichkeitsstörungen ausgerichtet sind. Sie leistet damit einen wissenschaftlich begründeten wichtigen Beitrag für den Schutz der Allgemeinheit vor neuen Straftaten und die Sicherheit der Bevölkerung und trägt damit den gesetzlichen Grundlagen nach §§ 13 und 88 Strafvollzugsgesetz (StVollzG NRW) Rechnung.

Die sozialtherapeutische Abteilung (SothA) verfügt über eine Aufnahmekapazität von 16 Haftplätzen, womit den bisherigen Bedarfserhebungen für den Nordrhein-Westfälischen Frauenvollzug Rechnung getragen wird.