Konzept der behandlungsorientierten Abteilung für suchtmittelabhängige Gefangene des geschlossenen Vollzuges der JVA Willich II
Stand: Februar 2019

Inhaltsverzeichnis

1. Vorbemerkung

2. Ziele/Zielgruppe

3. Aufnahmeverfahren

3.1. Aufnahmekriterien
3.2. Aufenthaltsdauer
3.3. Ausschlusskriterien
3.4. Bewerbungsverfahren

4. Behandlungsphasen

4.1. Orientierungsphase
4.2. Intensivphase
4.3. Ablösephase

5. Das ZaRa-Team

5.1. Ausbildung des Teams
5.2. Rahmenbedingungen/ Zusammenarbeit des Teams

6. Wohngruppengestaltung

6.1. Unterbringung und Zusammenleben
6.2. Wohngruppenbesprechung
6.3. Bewohnerinnengruppe
6.4. Freizeit

7. Arbeit

8. Behandlungsangebote

9. Der Behandlungsverlauf/ende

9.1. Vorzeitiges Verlassen der Abteilung
9.2. Regelverstöße


1 Vorbemerkung

Die behandlungsorientierte Abteilung ZaRa für Suchtmittelabhängige ist ein Angebot der anstaltsinternen Suchtberatung des geschlossenen Vollzuges der JVA Willich II.

Die Aufnahmekapazität beträgt 18 Haftplätze in Einzelhafträumen.

Laut Statistik sind weit mehr als die Hälfte aller hier inhaftierten Frauen suchtmittelabhängig.

2 Ziele / Zielgruppe

Das Angebot von ZaRa richtet sich an behandlungswillige Inhaftierte mit stoffgebundener Abhängigkeitserkrankung und basiert auf Freiwilligkeit.

Die Bewohnerinnen verfolgen das Ziel des Ausstiegs aus dem Suchtmittelkonsum oder eine stabile Substitution ohne Beikonsum. Sie arbeiten an der Entwicklung und Umsetzung eines individuellen Behandlungsplanes.

Die Behandlungsziele sind individuell und können Folgendes beinhalten:

- Vermittlung in eine stationäre Therapieeinrichtung
- Vermittlung in ambulante und teilstationäre Therapieeinrichtungen
- Stabilisierende Behandlung im Hinblick auf die Eignung für den offenen Vollzug
- Vorbereitung von behandlungsindizierten Anschlussmaßnahmen wie z. B betreute Wohnformen, flankierende Unterstützungsangebote

Die jeweiligen Entlassungen können nach § 35 BtMG, § 57 StGB sowie zum Endstrafentermin mit und ohne Substitution erfolgen.

Die Vermittlung in eine stationäre Therapieeinrichtung erfolgt ausschließlich über die Abteilung ZaRa. Bei bereits im Vorfeld begonnenen Therapievorbereitungen können diese ggf. auf ZaRa weitergeführt werden.

3 Aufnahmeverfahren

Die Empfehlung für die behandlungsorientierte Abteilung ZaRa kann durch die Vollzugsplankonferenz im Rahmen der hiesigen Vollzugsplanung erfolgen. Die Inhaftierte kann sich ebenso eigeninitiativ mit einem Antrag (VG 51) an die Abteilung wenden.

In beiden Fällen muss eine ausführliche Bewerbung der Inhaftierten vorliegen; siehe 3.4 (Bewerbungsverfahren). Die individuelle Festlegung der Behandlungsmaßnahmen und die Verlaufskontrolle erfolgt im Rahmen der Vollzugsplanung und Fortschreibung.

3.1 Aufnahmekriterien

Voraussetzungen für die Aufnahme auf die behandlungsorientierte Abteilung sind:

- Erkennen der Behandlungsbedürftigkeit der Suchtmittelabhängigkeit
- Veränderungsbereitschaft
- Mitarbeitsbereitschaft
- Unterzeichnung und Anerkennen des Behandlungsvertrags und des Regelkatalogs
- Die Bewerberin verfügt über ausreichende kognitive Fähigkeiten
- Sprachliche Kommunikation muss gewährleistet sein

Die Inhaftierte verpflichtet sich bei Aufnahme, während des Behandlungszeitraumes auf ZaRa keine vom Vollzugsplan abweichenden Planungen (z.B. mit externen Anbietern) zu verfolgen.

3.2 Aufenthaltsdauer

Die Behandlungsdauer auf der behandlungsorientierten Abteilung ZaRa beträgt in der Regel 6 - 18 Monate. Abhängig von der Ausgangslage der Inhaftierten kann auch bei einer geringeren Haftdauer eine Aufnahme erfolgen. Die Behandlungsziele werden individuell angepasst. Bei Wiederaufnahme kann die Mindestverweildauer im Einzelfall unterschritten werden.

3.3 Ausschlusskriterien

Nicht aufgenommen werden:

- Bewerberinnen in akutem Entzug
- Bewerberinnen, bei denen besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet sind
- Bewerberinnen, die den Behandlungsvertrag und das Regelwerk der Abteilung nicht anerkennen
- Bewerberinnen, bei denen keine stoffgebundene Abhängigkeit vorliegt

Eine besondere Prüfung ist erforderlich bei erheblichen sozialen und/oder psychischen Auffälligkeiten. Bei unklarer ausländerrechtlicher Situation ist in der Regel keine Aufnahme möglich, da keine klare Behandlungsperspektive erarbeitet werden kann. Im Einzelfall kann dennoch bei unklarer ausländerrechtlicher Situation geprüft werden.

3.4 Bewerbungsverfahren

Die Aufnahme erfolgt nach einem festgelegten Bewerbungsverfahren. Die Interessentinnen werden bei Bedarf über die Abteilung ZaRa informiert und nehmen obligatorisch an einem sogenannten „Schnuppertag“ teil. Dieser verfolgt das Ziel, gemeinsam mit den dort untergebrachten Inhaftierten den Tagesablauf kennen zu lernen und Erfahrungen auszutauschen. Anschließend findet ein Infogespräch mit einer Teamerin einem Teamer statt. Bei weiterhin bestehendem Interesse wird der Inhaftierten ein Bewerbungsbogen ausgehändigt.

Die Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht innerhalb von 7 Tagen dem Sozialdienst auf ZaRa zuzuleiten. Dieser leitet die Unterlagen an einen ausgewählten Teamer/in zur inhaltlichen Prüfung weiter. Nachfolgend wird die Bewerbung als Konferenzpunkt terminiert und in der Konferenz erörtert. Die Aufnahmeentscheidung erfolgt durch die Konferenzentscheidung. Anschließend erfolgt der Abschluss des Aufnahme- und Behandlungsvertrages.

4 Behandlungsphasen

Die Behandlung auf ZaRa ist in in drei aufeinanderfolgende Phasen unterteilt, um die jeweilige Entwicklung der Bewohnerinnen zu erkennen und zu berücksichtigen sowie Teilziele zu vereinbaren. Hierdurch können Überforderungssituationen schneller erkannt und vermieden werden.

Die Phasen beinhalten zum Teil unterschiedliche Behandlungsschritte, die erreicht werden sollen. Die Orientierungsphase umfasst in der Regel einen Zeitraum von einem bis zu drei Monaten. Der Übergang von der Intensivphase zur Ablösungsphase orientiert sich am Behandlungsstand der Bewohnerin. Es werden die Methoden der Einzel- und der Gruppenarbeit verwendet.

4.1 Orientierungsphase (in der Regel 1-3 Monate)

- Einleben in einen strukturierten Tagesablauf in der Wohngruppe
- Einhalten von formellen und informellen Regeln
- Aufbau von Beziehung zu Mitbewohnerinnen und zu Teamern
- Verbesserung der Konfrontationsfähigkeit
- Orientierung im Hier und Jetzt
- Entdeckung von Ressourcen
- Kennenlernen des Angebotes und Einbindung in die Gruppenmaßnahmen

Der neuen Bewohnerin wird zur Unterstützung des Einlebens auf der Abteilung eine Mitbewohnerin als Patin zugeordnet.

4.2 Intensivphase

- Die Wohngruppe als Lernfeld nutzen
- Erlernen alternativer Problem- und Konfliktstrategien
- Gestaltung von funktionalen Beziehungen
- Umgang mit eigenen Grenzen und den Grenzen anderer
- Änderung dysfunktionaler Botschaften (z. B. aus der Ursprungsfamilie)
- Frühes Erkennen von Situationen oder Bedingungen, in denen bisher die einzige Lösung in Flucht (Drogen) bestand und Erarbeiten von alternativen Strategien (Reflexion des früheren Drogenverhaltens)
- Umgang mit Rückfällen und deren individuellen Bedeutung
- Änderung von Abwehrverhalten
- Alternativer Umgang mit Gefühlen
- (diese sich selbst eingestehen und Anderen Gefühle zeigen)
- Kontinuierliches und eigenverantwortliches Arbeitsverhalten
- bewusste Wahrnehmung von Gefühlen
- Erarbeitung von zielführenden Perspektiven (z.B. Therapieplanung)
- Sinnvolles Freizeitverhalten
- Gruppenmaßnahmen sollten in dieser Phase abgeschlossen werden

4.3 Ablösephase

- Stabilisierung des allgemein Gelernten z.B. sinnvolle Gestaltung der vermehrten Freizeit
- Die Behandlungsabteilung als Trainingsfeld nutzen, um Gelerntes umzusetzen
- Umgang mit Loslassen, Abschied, Trauer und der Angst vor dem Neuen/Fremden
- Konkrete Planung und Umsetzung der Behandlungsziele

5 Das ZaRa-Team

Das ZaRa-Team setzt sich wie folgt zusammen:

- Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes
- Sozialdienst, psychologischer Dienst (anteilige Stundenzahl)
- Bereichsleitung
- Abteilungsleitung
- Sicherheit und Ordnung (Konferenzteilnahme, Bewerbungsverfahren)
- Arbeitszuweisung (Konferenzteilnahme)

Im Team arbeitet festes Personal des AVD, das in der Regel auch an Wochenenden auf der Abteilung eingesetzt wird, eng mit der zuständigen Sozialarbeiterin und der zuständigen Psychologin zusammen.

5.1 Ausbildungen des Teams

Wünschenswert ist das zumindest ein Teammitglied des AVD über eine qualifizierte Zusatzausbildung im Suchtbereich verfügt. Darüber hinaus ist allen Teammitgliedern die Möglichkeit zur Weiterbildung, kollegialem Austausch, Wahrnehmung von Informationsveranstaltungen und Supervision zu ermöglichen. Auch Hospitationen in externen Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe sowie in bereits bestehenden Behandlungsabteilungen für Suchtmittelabhängige in anderen Justizvollzugsanstalten des Landes NRW gehören zum Fort- und Weiterbildungsangebot. Es sind Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Arbeit und der Psychohygiene der Teammitglieder durchzuführen.

5.2 Rahmenbedingungen/ Zusammenarbeit des Teams

Das Team kooperiert eng unter Festlegung der jeweiligen Zuständigkeiten. Es werden regelmäßige, dokumentierte Teambesprechungen und Vollzugsplankonferenzen durchgeführt.

Jedem AVD Teammitglied werden ZaRa-Bewohnerinnen als Ansprechpartner zugeordnet. Es sind monatliche Gespräche (Mindeststandard) durchzuführen und zu dokumentieren.

Es finden monatliche Teambesprechungen und wöchentliche Konferenzen statt.

6 Wohngruppengestaltung

Die behandlungsorientierte Abteilung für Suchtmittelabhängige ist konzipiert als offene Abteilung im geschlossenen Vollzug. Das bedeutet, dass die Hafträume tagsüber aufgeschlossen bleiben und so Freizügigkeit innerhalb der Abteilung für die Bewohnerinnen gegeben ist. Die Hafträume sind in der Woche von 06:00-21:00 Uhr geöffnet. An den Wochenende von 08:00-15:30 Uhr.

Da die Abteilung als Lernfeld konzipiert ist, um sich mit Situationen auseinanderzusetzen, die Rückfallgefahren darstellen, wird keine Trennung (Sport, Freizeit, Arbeitsplatz, Schule, Speisesaal) der ZaRa-Bewohnerinnen von den Inhaftierten der anderen Abteilungen außerhalb der behandlungsorientierten Abteilung erfolgen.

6.1 Unterbringung und Zusammenleben

Die Inhaftierten der Abteilung sind in Einzelhafträumen untergebracht. Durch verbindliche Gemeinschaftsveranstaltungen und Übernahme von Verantwortung für das Zusammenleben und die Mitgestaltung von Alltag und Freizeit auf der Wohngruppe werden soziale Kompetenzen trainiert. Hierzu gehören z.B. das gemeinsame Kochen auf der Abteilung und gemeinsame Mahlzeiten.

6.2 Wohngruppenbesprechungen

Die Teilnahme an den terminierten Wohngruppenbesprechungen durch den Sozialdienst/AVD der Abteilung ist für jede Bewohnerin verpflichtend. Die Themen werden von den Bewohnerinnen eingebracht.

Die Wohngruppenbesprechung verläuft nach gemeinsam erarbeiteten Regeln und Rahmenbedingungen und beinhaltet ein Abschlussblitzlicht.

Zielsetzung der Wohngruppenbesprechung ist u.a. das Erlernen und Trainieren von Gesprächsregeln sowie Feedback geben und nehmen.

Eine Reflexion über die Inhalte der Wohngruppe ist von jeder Bewohnerin anzufertigen. Diese werden vom Sozialdienst sowie vom AVD Team gelesen, gesammelt und abgelegt.

6.3 Bewohnerinnengruppen

Zusätzlich findet eine 14-tägige Bewohnerinnengruppe ohne Teilnahme eines Bediensteten/einer Bediensteten statt. Eine Reflexion über die Inhalte der Wohngruppe ist von jeder Bewohnerin anzufertigen. Diese werden vom Sozialdienst sowie vom AVD Team gelesen, gesammelt und abgelegt. Die Moderation dieser Besprechung übernimmt die gewählte Gruppensprecherin.

Die Bewohnerinnen haben in der Bewohnerinnengruppe die Möglichkeit, die neu erworbenen sozialen Verhaltensweisen zu trainieren, anzuwenden und dies in der Reflexion deutlich zu machen.

6.4 Freizeit

Eine sinnvolle, aktive Freizeitgestaltung ist behandlerisch wichtig und verfolgt mehrere Ziele:

- Über sportliche Aktivitäten die körperliche Belastbarkeit und damit das Wohlbefinden zu erhöhen und Trainingserfolge zu erleben.
- Fördern des gruppeninternen Zusammenhalts durch gemeinsame Freizeitaktivitäten.
- Entdecken und Ausbauen von Fähigkeiten und Neigungen.

Die Bewohnerinnen sollen dadurch befähigt werden, auch nach der Haft kreativ und befriedigend mit ihrer arbeitsfreien Zeit umgehen zu können und so die für Suchtmittelabhängige typische „Leere“ sinnvoll zu füllen.

7 Arbeit

Die Bewohnerinnen der Abteilung können an allen schulischen und beruflichen Ausbildungsmaßnahmen sowie sämtlichen Arbeitsangeboten des Vollzuges teilnehmen. Es sind keine speziellen Angebote vorgesehen.

8 Behandlungsangebote

Die Bewohnerinnen sind zur Mitwirkung verpflichtet. Das Behandlungsangebot besteht aus verpflichtenden und individuell zu vereinbarenden Maßnahmen.

Zu den verpflichtenden Behandlungsangeboten zählen:

- Einzelgespräche (monatlich beim Sozialdienst/Ansprechpartner)
- Wohngruppenbesprechung (Sozialdienst/AVD)
- Bewohnerinnengruppe (nicht angeleitet)
- Rückfallprophylaxetraining (Suchtberatung)
- Reason & Rehabilitation (Sozialdienst)
- Freizeitangebote (wöchentlich, AVD)

Je nach individueller Problemlage wird die Mitwirkung der Inhaftierten bei entsprechenden Angeboten vereinbart:
- Psychosoziale Beratung für Subsituierte
- Schuldnerberatung
- Soziales Training
- Weitere spezifische Behandlungsangebote z.B. Müttergruppe, AA-Gruppe

9 Behandlungsverlauf- und ende

Der Behandlungsverlauf wird über Vermerke und Fallbesprechungen im Team thematisiert. Relevante Entwicklungen und Sachstände werden in den Vollzugskonferenzen erörtert und bekannt gegeben.

9.1 Vorzeitiges Verlassen der Abteilung

Ein vorzeitiges Verlassen der Abteilung erfolgt auf Veranlassung der Inhaftierten, bei massiven Regelverstößen, die eine Verlegung von der Abteilung erforderlich machen und bei mangelnder Mitarbeitsbereitschaft. Eine erneute Bewerbung nach disziplinarischer oder freiwilliger Rückverlegung ist generell möglich und wird individuell geprüft.

9.2 Regelverstöße

Die Verlegung von der Abteilung erfolgt bei anhaltendem Suchtmittelkonsum sowie beim Besitz oder der Weitergabe von Suchtmitteln. Bei wiederkehrender Nichteinhaltung von allgemeinen Abteilungsregeln kann es zu einer Rückstufung in der Behandlungsplanung kommen.

Die Entscheidung über eine Verlegung von der behandlungsorientierten Abteilung oder ggf. einer Rückstufung trifft die Abteilungsleitung in Zusammenarbeit mit dem Team.